Der vRhein Schreibtisch lag diesmal falsch, Köhler und Steinmeier hatten recht. Zwar wollte der Schreibtisch sicher stellen, dass Bürgern auch eine Diskussion über staatliche Landes Schutz Gesetze zugemutet werden kann, aber es blieb nicht bei einer Diskussion. Die Gesetze sollten bereits zementiert werden. Das heißt, Schäuble inszenierte eine Schein Diskussion, bezog die Öffentlichkeit nur scheinbar ein, um bereits fertige Terror Bekämpfungs Gesetze durch zu bekommen.
Bundes Präsident Köhler warnte, Steinmeier machte Partei Profilierungs Propaganda gegen die andere Koalitions Partei. Der vRhein Schreibtisch lobte die Bereitschaft von Innen Minister Schäuble, die Öffentlichkeit an Entscheidungs Prozessen teil haben zu lassen und übersah, dass Entscheidungen längst getroffen waren. Der Überwachungs Staat machte den Sack bereits zu.
Nun hat das Bundesverfassungs Gericht dem Einhalt geboten. Der Schutz privater Rechte und Freiheiten wurde auf persönliche digitale Hilfsmittel wie Computer ausgedehnt. Damit wurden die modernen Kommunikations Mittel mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung gebracht.
Das ausführliche Urteil, das andererseits ausschließt, dass eine bedrohte Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt werden darf, wenn sich Kriminelle Tricks einfallen lassen, kann nicht hoch genug gelobt und gewürdigt werden. Endlich wurde ein generelles, detailiertes Urteil für den Bürger gesprochen, wie von einem Bürger Gericht mit Bürger Anwälten im Hintergrund.
Spiegel Online:
27. Februar 2008
ONLINE-DURCHSUCHUNGEN
Richter erfinden das Computer-Grundrecht
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf. Mit diesem Urteil ist das Verfassungsgericht im Informationszeitalter angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden: Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.
Die Richter haben ein großes Stück Vertrauen in diesen Rechts Staat wieder hergestellt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt nun auch für die privaten Kommunikations Mittel.
Auch der folgende Absatz findet hier volle Zustimmung.
Ein allgemeines Bedrohungsgefühl oder die inzwischen üblichen unspezifischen Terror-Warnungen reichen nicht. Darüber hinaus bestehe auch "kein Anlass zu behördenbezogenen Differenzierungen", also etwa für das vorbeugende Tätigwerden des Bundeskriminalamtes oder anderer Polizeibehörden niedrigere Anforderungen gelten zu lassen als für das des Verfassungsschutzes.
Keine Hintertüren für Behörden oder Politiker
Und selbst dem Argument, dass es gar nicht anders geht, traten die Richter schon jetzt vorsorglich entgegen. Auch wenn es der Politik "nicht gelingen sollte", für Behörden, die im Vorfeld von Gefahren und Straftaten tätig sind – wie der Verfassungsschutz oder neuerdings auch das BKA –, gesetzliche Maßgaben zu entwickeln, die "dem Gewicht und der Intensität der Grundrechtsgefährdung" genügend Rechnung tragen, "wäre dies kein verfassungsrechtlich hinnehmbarer Anlass, die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Eingriff der hier vorliegenden Art abzumildern".
Leider wird auf eine Bedrohung wie dem 11. September 2001 hingewiesen. Selbst eine solche Bedrohung müsse ausreichend belegt werden, um in die persönlichen Grundrechte persönlicher digitaler Praxis eingreifen zu können. Besser wäre es gewesen, auch auf staatliche Zugriffe
ohne Bedrohung hinzuweisen. Mit diesem Argument kritisiere ich das Urteil. Mit einem Beispiel will ich dies begründen.
Das Beispiel betrifft das Außenministerium des Herrn Steinmeier, der angeblich Bürger Rechte verteidigt, in Wirklichkeit aber nur eine Propaganda Schau nach der anderen abzieht. Seine Außenstellen, zum Beispiel die deutsche Botschaft in Accra, treten Bürger und Menschenrechte, Grundgesetze und persönlichen Daten Schutz mit Füßen. Rassismus und persönliche Willkür auch kleinerer Mitarbeiter dieser Stellen dominieren.
Da hat eine Liberianerin mit ständiger Aufenthalt Erlaubnis in Deutschland, wo sie 10 Jahre bereits mit einem Deutschen verheiratet ist, in Liberia nach einem dreimonatigen Auslands Aufenthalt ihren Liberianischen Pass verloren. Sie läßt sich von den Behörden in Liberia einen neuen ausstellen. Dieser aber hat das Rückreise Visum nach Deutschland nicht. Er ist ja leer, hat keine Stempel.
Nun wurden aus Deutschland Foto Kopien an die Ausländer Behörde in Deutschland, an die Botschaft in Liberia geschickt, die den verlorenen Pass belegen und die Behörden Eintragungen aus Deutschland deutlich erkennen lassen. Vergrößerbare pdf Dateien hochaufgelöster Fotos.
Wie sieht es nun aber mit der Hilfe deutscher Behörden in diesem Fall aus? Die Ausländerbehörde in Deutschland erwartet einen Neuantrag der Einreise. Die Gestrandete ohne den alten Pass erfährt nichts davon. Sie fliegt von Monrovia nach Accra, um ihren Rückflug nicht zu verpassen, wendet sich dort an die deutsche Botschaft in Accra. Auch dieser Botschaft gingen die Fotokopien des alten Passes zu.
Diese Botschaft in Accra/Ghana wimmelt die Liberianerin, 37 J., unfreundlich ab und unterlässt einen vorgeschriebenen Verwaltungs Schritt, nämlich eine Fax Anfrage an die betreffende Ausländer Behörde in Deutschland. Die Liberianerin soll "nächste Woche" wiederkommen.
Sie ist endgültig gestrandet. Sie findet aber ihren alten Pass zwischen ihren Sachen. Nun besitzt sie zwei Pässe, einen gültigen neuen und einen ungültigen alten, der aber die gültigen Eintragungen der deutschen Behörden enthält, denn die Ungültigkeit des alten Passes bezieht sich nur auf die Benutzbarkeit hinsichtlich einer Ein oder Aus Reise, nicht aber auf die enthaltenen Dokumente, deren Stempel gültig sind und bleiben, auch wenn der Pass gelocht werden würde. Ungültig lochen muss ihn aber das Land Liberia. Eine deutsche Botschaft hat keine Befugnisse über den Pass eines anderen Landes nach Belieben zu verfügen.
Im Vertrauen darauf, dass ihr nun geholfen werden kann, so dass sie den Rückflug Accra/Frankfurt doch noch antreten kann, geht sie zur deutschen Botschaft in Accra und legt den alten Pass vor. Dieser wird dort illegal eingezogen.
Wie kann eine deutsche Botschaft über den Pass eines anderen Landes verfügen, indem sie ihn einzieht, wiederhole ich? Dies ist illegal. Der Liberianerin wurde beschieden, es doch nächste Woche wieder zu versuchen. Behauptet wurde, man warte auf eine Bestätigung der Ausländer Behörde in Deutschland. Diese gab telefonisch an, sie warte auf eine Anfrage aus Accra, die nicht kam.
Es ist also so, dass der Liberianerin nicht geholfen werden soll. Aus rassistischen Gründen wird die Gelegenheit ergriffen, sie nicht zurück reisen zu lassen. Deutsche Behörden legen ihr Steine in den Weg, lassen sie zusätzlich stranden. Sie hat keine ausreichende Mittel, da Behinderungen durch deutsche Behörden nicht voraussehbar waren.
So sieht es mit den Grundrechten aus, wenn die Öffentlichkeit
nicht bedroht ist. Die Liberianerin wollte Deutschland nicht zur Last fallen, verzichtete auf AGII und meldete in Deutschland ein Im und Export Gewerbe an, da sie eine ständige Arbeits Erlaubnis hat. Zu diesem Zweck war sie in Liberia.