Verbrechensbekämpfung

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Verbrechensbekämpfung

Beitragvon micha » Mo Jan 17, 2005 19:28:58:

DNA-Tests sind in der Diskussion. Spiegel Online:
Vor der Ermittlungsrichterin hatte der mutmaßliche Mörder, der Iraker Herisch A., sein Geständnis wiederholt: Er habe Rudolph Moshammer im Streit um die Honorierung von Sexdiensten erdrosselt.


Der schnelle Fahndungserfolg beruhte auf einer DNA-Analyse. Die Verbrechensbekämpfung käme einen großen Schritt weiter, wenn eine Datenbank existieren würde. Wie groß sollte sie sein, welche Personen sollten erfasst werden? Hätte die Kenntnis der DNA auch bei der Identifizierung der ostasiatischen Flutopfer helfen können? Ich denke Ja.

Es geht darum nicht nur um Verbrecher, sondern auch um Opfer. Am Verbrechen sind immer Täter und Opfer beteiligt. Beide bedürfen der Identifikation, wenn keine andere Erkennungsmethode mehr greift. Einen Überwachungsstaat bekommen wir sicher nicht, wenn eine umfassende DNA-Datenbank existieren würde.

Als freier unbescholtener Bürger würde ich eine DNA-Analyse für mich selbst begrüßen. Dann nämlich hätte ich eine kleine Waffe gegen ein Verbrechen an mir. Meine DNA könnte zur Aufklärung beitragen. Opfer von Massenvernichtungswaffen könnte ich ebenfalls werden. In etwa fünf Jahren gibt es Makro-Terror, davon bin ich überzeugt. Dann wäre es gut, wenn ich identifiziert werden könnte, besonders für meine Kinder, damit sie meine Sterbeversicherung bekommen.

Der genetische Fingerabdruck kann helfen. Er kann nur helfen. Schaden kann er kaum, behaupte ich mal. Vielleicht fallen mir Bedenken später ein, vorerst nicht. Dem normalen Bürger wäre geholfen, damit er nicht "verloren" geht und notfalls identifiziert werden kann.

Was dem normalen Bürger nützt, schadet dem Verbrecher, will er doch im Dunkel verbleiben. Er will sich verstecken, für neue Taten unerkannt bleiben. Ist seine DNA nicht bekannt, schadet es dem normalen Bürger und nützt nur dem Verbrechen.

Wenn mir keine besseren Argumente einfallen, wäre ich zunächst für umfassende DNA-Analysen, die unter Geheimverschluss verwahrt werden. Unbescholtene Bürger, auch noch relativ unbescholtene Bürger und einmal leicht Straffällige fallen unter ein Verschlussgesetz. Wiederholt Straffällige kommen in ein Sucharchiv zur Aufklärung von Straftaten.

Wie wäre es damit?
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DNA

Beitragvon micha » Di Jan 18, 2005 10:42:29:

Ein weiterer Gedanke bestätigt mir meine Version, dass Gen-Abdrücke eigentlich für jeden, außer Verbrechern, nur nützlich sein können. Warum soll eine DNA verletzlicher sein als das Ich eines Menschen? Das Ich ist verletzlich, nicht ein völlig gefühlloses Dokument des Ich.

Das Ich bekommt ein Duplikat von sich. Die DNA ist eine Sicherheitskopie. Das Ich kann in falsche Hände kommen, etwa durch Militärdienst unter einem Verbrecher wie Hitler, die Sicherheitskopie kann in falsche Hände kommen, was aber wollte Jemand damit anfangen? Dann nimmt er doch gleich den leibhaftigen Menschen, oder?

Alle Bereiche, die Sicherheitskopien anfertigen, funktionieren besser als ohne Kopien. Der gläserne Mensch entsteht dann, wenn Versicherungen und Gesundheitsanbieter die DNA in die Hände bekämen. Eine solche Weitergabe kann durch Gesetz bei relativ hoher Strafe verhindert werden.

Der gesetzliche Geheimverschluss außer für den Notfall, wie oben beschrieben, wäre wichtig, dann aber - keine allzu großen Bedenken.
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Beitragvon micha » Do Jun 02, 2005 10:12:24:

Verbrechensbekämpfung ist auf die Zusammenarbeit aller europäischen Länder und der NATO-Länder angewiesen. Eine Europäische Verfassung wird für diese Zusammenarbeit nicht unbedingt gebraucht. Holland hat entschieden. Die Bürger lehnten wie die Franzosen die Verfassung ab. Sie wollen, dass sie nicht bevormundet, mit Gesetzen überschüttet werden. Sie wollen Schutz.

Bürger wollen geschützt werden, ein viel wichtigeres Anliegen als eine Knebelverfassung, die zwar von Freiheiten redet, sie aber in Wirklichkeit beschneidet.

Es wurde Zeit, die Korruptionsverbrechen und lukrativen Machtgelüste in Brüssel mit einem bürgerlichen NEIN zu beantworten.

Die deutschen Bürger wurden wieder einmal für unmündig erklärt, diesmal nicht von Besatzungsmächten, sondern von der eigenen Regierung. Bürger anderer Länder dürfen über eine unleserliche und raffinierte Europäische „Verfassung“ abstimmen, unsere nicht.
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