Siegel Online berichtet am 12.12.2008 über eine SPRACHRUNDE BEI MAYBRIT ILLNER:
Tatsächlich hatte sogar niemand wirklich etwas dagegen, dass die deutsche Sprache durch den Zusatz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" im Grundgesetz verankert wird. Selbst Ulrich Kienzle nicht, sodass Maybrit Illner resümierte: Dafür, dass es eigentlich keine Kontroverse gab, wurden wahnsinnig viele Worte gemacht.
Erst vor wenigen Jahren ist das Grundgesetz schon einmal geändert worden - wegen eines vermeintlichen Rechtschreibfehlers!
Ein Berliner Sonderschullehrer namens Harald Büsing hatte an der Schreibweise des ersten Satzes der Präambel Anstoß genommen. Dort ist von der "verfassungsgebenden Gewalt" des "Deutschen Volkes" die Rede Anmerkung 1. Büsing war der Meinung, das Fugen-s in "verfassungsgebend" sei falsch. Er strengte einen Streit an, der sich über Jahre hinzog und mehrere Aktenordner füllte. Am Ende behielt der Lehrer recht - wie es bei Lehrern meistens der Fall ist. Das Innenministerium zeigte sich zerknirscht und erklärte das Fugen-s für falsch. Büsing gab sich damit nicht zufrieden. Er wolle weiterkämpfen, sagte er dem SPIEGEL, und dafür sorgen, dass auch noch das großgeschriebene "Deutsche Volk" in ein kleingeschriebenes "deutsches Volk" abgewandelt würde.
Wenn schon kleine Zweifelsfälle der deutschen Orthografie zu einer Überlastung des bürokratischen Apparats führen, was soll dann erst werden, wenn ein Bekenntnis zur deutschen Sprache im Grundgesetz festgeschrieben wird?
Ich behaupte ja, dass auch der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" falsch ist, denn Zusammensetzungen mit der Silbe "bar" beschreiben eine Möglichkeit oder Unmöglichkeit, nicht aber eine Forderung oder einen Wunsch. "Dieser Fraß ist ungenießbar" bedeutet, dass die Speise einfach nicht schmeckt. Es bedeutet nicht, dass der Verzehr verboten ist. Und wenn die Würde des Menschen wirklich unantastbar wäre, hieße es, dass man sie gar nicht verletzen kann, was auch immer man mit ihr anstellte.
Gemeint ist freilich, dass die Würde des Menschen unter keinen Umständen angetastet werden darf. Denn sie ist überaus kostbar und leider sehr zerbrechlich.
Worte haben Teile. Darum habe ich eingeführt, Wort Schlangen zu vermeiden. Dann wird die Sprache klarer. "Zahnlücken" in Texten auf PDAs werden weitgehend vermieden. Zum Zitat: Das Wort "unantastbar" enthält allerdings doch eine strikte Forderung nach Unantastbarkeit. Amts Deutsch ist "ungenießbar", hier trifft das Wort zu.
"Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" im Grundgesetz ist zum Lachen, schon allein dieser eine Satz ist sprachlich falsch.
In der BRD werden auch andere Sprachen gesprochen. Der Fehler: eine BRD "spricht" nicht, es sei denn, in die Land Karte wird ein Mund hinein gemalt, der spricht. Auf der Autobahn ist links und rechts ebenfalls nicht erkennbar, dass die deutsche Landschaft "spricht", hoppelnde Hasen oder Schleier Eulen in Glocken Türmen vielleicht, dann aber extrem leise. Vielleicht sprechen sie die Sprache SCHLEUTSCH oder HOPPSCH.
Es müsste richtig gestellt also heißen:
"Die Amts Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" Wirklich besser wäre dann aber:
"Die Amts Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch, aber nicht Amtsdeutsch." Sonst verirren wir uns in einer Amts Kantine mit ungenießbarem Sprach Eintopf, ewig gekocht in einer Wortschlangen Brühe, die über Jahre verwendet und niemals weg geschüttet wird. Überlegenswert wäre stattdessen:
"Die offizielle Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" Was aber wäre dann die inoffizielle Sprache? Läge sie außerhalb des Grund Gesetzes?
Fazit: Genügt nicht, dass das Grundgesetz in deutscher Sprache verfasst wurde?
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Anmerkung 1:
Die verfassungsgebende Gewalt ist also falsch. Das ist sofort zu erkennen, wenn getrennt wird: Verfassungs gebende Gewalt. Wenn richtig getrennt wird - Verfassung gebende Gewalt - wird klarer, was mit dem ungetümen, dabei falschen Ausdruck ursprünglich eigentlich gemeint gewesen sein könnte, vielleicht eine Gewalt, die eine Verfassung gibt. Muss es aber gleich eine "Gewalt" sein? Irgendwie kommt sprachlich dabei heraus, dass das deutsche Volk sich mit seiner Verfassung Gewalt antut.