Vor der Ermittlungsrichterin hatte der mutmaßliche Mörder, der Iraker Herisch A., sein Geständnis wiederholt: Er habe Rudolph Moshammer im Streit um die Honorierung von Sexdiensten erdrosselt.
Der schnelle Fahndungserfolg beruhte auf einer DNA-Analyse. Die Verbrechensbekämpfung käme einen großen Schritt weiter, wenn eine Datenbank existieren würde. Wie groß sollte sie sein, welche Personen sollten erfasst werden? Hätte die Kenntnis der DNA auch bei der Identifizierung der ostasiatischen Flutopfer helfen können? Ich denke Ja.
Es geht darum nicht nur um Verbrecher, sondern auch um Opfer. Am Verbrechen sind immer Täter und Opfer beteiligt. Beide bedürfen der Identifikation, wenn keine andere Erkennungsmethode mehr greift. Einen Überwachungsstaat bekommen wir sicher nicht, wenn eine umfassende DNA-Datenbank existieren würde.
Als freier unbescholtener Bürger würde ich eine DNA-Analyse für mich selbst begrüßen. Dann nämlich hätte ich eine kleine Waffe gegen ein Verbrechen an mir. Meine DNA könnte zur Aufklärung beitragen. Opfer von Massenvernichtungswaffen könnte ich ebenfalls werden. In etwa fünf Jahren gibt es Makro-Terror, davon bin ich überzeugt. Dann wäre es gut, wenn ich identifiziert werden könnte, besonders für meine Kinder, damit sie meine Sterbeversicherung bekommen.
Der genetische Fingerabdruck kann helfen. Er kann nur helfen. Schaden kann er kaum, behaupte ich mal. Vielleicht fallen mir Bedenken später ein, vorerst nicht. Dem normalen Bürger wäre geholfen, damit er nicht "verloren" geht und notfalls identifiziert werden kann.
Was dem normalen Bürger nützt, schadet dem Verbrecher, will er doch im Dunkel verbleiben. Er will sich verstecken, für neue Taten unerkannt bleiben. Ist seine DNA nicht bekannt, schadet es dem normalen Bürger und nützt nur dem Verbrechen.
Wenn mir keine besseren Argumente einfallen, wäre ich zunächst für umfassende DNA-Analysen, die unter Geheimverschluss verwahrt werden. Unbescholtene Bürger, auch noch relativ unbescholtene Bürger und einmal leicht Straffällige fallen unter ein Verschlussgesetz. Wiederholt Straffällige kommen in ein Sucharchiv zur Aufklärung von Straftaten.
Wie wäre es damit?