Der Kanzler will die Vertrauensfrage im Bundestag mit mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Regierung begründen
Der Kanzler und seine Regierungsmannschaft hatte bisher alle Handlungsfreiheit, Deutschland in ein immer größeres Schuldenloch zu fahren. Eine mangelnde Handlungsfähigkeit gibt es nicht einmal bei einer Minderheitenregierung, weil das Verfassungsrecht eine solche vorsieht. Der Kanzler hat jedoch eine Mehrheitsregierung an der Hand.
Die bisherigen etwas merkwürdigen Begründungen gingen zum Teil sogar in die Richtung, dass die eigene Partei, Teil der Mehrheit im Bundestag, intern durch Querelen an der Basis eine Art Unlust zu regieren hervorgerufen hat, nicht einmal die Opposition, die mit Frau Merkel relativ brav und konstruktiv war.
Die reine Unlust macht Kanzler Schröder handlungsunfähig. Unfähig war er bisher schon, nun ist er nach eigenem Bekenntnis auch handlungsunfähig, hinzuzufügen wäre: auch verhandlungsunfähig, wie seine Politik gegen die NATO gezeigt hat. Zwei große Misserfolge gehen auf sein Konto: die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu den USA und die Zerstörung des Stabilitätspaktes in Europa, damit die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses der kleineren Mitgliedsländer gegenüber den Großen. Der verschwenderische Umgang mit Steuermitteln kostete darüber hinaus das Vertrauen der Bürger, nicht nur in Deutschland. Frankreich und die Niederlande sagten ein bürgerliches Nein zur europäischen "Verfassung", indirekt deshalb, weil der Promotor der schnellen Mitgliedererweiterung ein unfähiger Deutscher ist. Kanzler Schröder hat auch in Europa sein Vertrauen verspielt.
Die Katastrophe heißt Schröder. Aber sie hat auch einen anderen Namen: Opposition. Sie hat es versäumt, bei verschiedenen Gelegenheiten, einige habe ich aufgezählt, offiziell im Bundestag dieser Regierung das Vertrauen zu entziehen, auch wenn eine Abstimmung wegen der Mehrheitsverhältnisse scheinbar keine Chance gehabt hat. Darauf kommt es aber nicht an. Auf das Vertrauen kommt es an.
Die Aufzählung der negativen Eigenschaften des Kanzlers, von der Unlust bis zur Unfähigkeit, vor allem das Bekenntnis zur Unfähigkeit, seinen Verfassungsauftrag zu erfüllen, müsste nun erneut einen Misstrauensantrag der Opposition hervorrufen. Sie verhält sich aber passiv, weil sie meint, dass Macht in den Schoß fällt, wenn man einen unfähigen und unlustigen Kanzler nur weiter machen lässt.
Die Opposition hat sogar die Verpflichtung, dieses Misstrauen im Parlament offiziell mit dem Ziel von Neuwahlen zum Ausdruck zu bringen, da der Kanzler seinen Amtseid missachtet, sich für unfähig hält, ihn zu erfüllen.
So wäre es richtig. Dann kann der Kanzler und vor allem auch Herr Müntefering seinen Parteigenossen raten, sich der Stimme zu enthalten. Dann wäre die Ordnung gegeben, die Herr Müntefering so gerne in seinen Reden zitiert.